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Die Behandlung im Krankenhaus, besonders beim schwer kranken oder sterbenden Menschen, aber auch bei solchen die aus welchem Grund auch immer ihren Willen nicht mehr kundtun können, wirft immer wieder Fragen im Grenzbereich der medizinischen Ethik auf. Hier wünschen die Verantwortlichen oft eine fachkundige Beratung und Entscheidungshilfe. Hierzu hat das Klinikum Ingolstadt im Jahre 2006 eine Ethikkommission berufen, die multidisziplinär und multiprofessionell besetzt ist und unabhängig Rat erteilen kann. Dieser Rat kann von Ärzten in allen Fragen eingeholt werden, die generell oder im Einzelfall die Behandlung von Patienten des Klinikums Ingolstadt betreffen. Forschungsvorhaben werden von dieser Ethikkommission nicht begutachtet, hierfür ist die Ethikkommission der Bayerischen Landesärztekammer zuständig.
Prof. Dr. Thomas Pollmächer, Vorsitzender der Ethikkommission und Direktor des Zentrums für psychische Gesundheit
Tel. Nr.: 0841 880-2200
Fax Nr.: 0841 880-2209
E-Mail: thomas.pollmaecher(at)klinikum-ingolstadt.de
Der mutmaßliche Patientenwille als Maßstab medizinischer Entscheidungen (8. Juli 2010)
Der freie Patientenwille als Maßstab ärztlichen Handelns (29. Juli 2010)
Prof. Dr. Thomas Pollmächer (Vorsitzender der Ethikkommission)
Das neue Recht zur Patientenverfügung aus juristischer Sicht
Herbert Krammer (Direktor des Amtsgerichts Ingolstadt)
Die Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht
Prof. Dr. Gunther Lenz (Direktor des Instituts für Anästhesie und Intensivmedizin)